Strafrecht und Strafverteidigung in der Türkei

Wir verteidigen Privatpersonen und Unternehmen in jedem Abschnitt eines türkischen Strafverfahrens, von der ersten Aussage bei der Polizei bis zur Berufung, nach dem türkischen Strafgesetzbuch (TCK, Nr. 5237) und der türkischen Strafprozessordnung (CMK, Nr. 5271).

Av. Onur ÇalışıcıRegisternr. İstanbul Barosu (Rechtsanwaltskammer Istanbul) 83426

Das Wichtigste in Kürze

  1. Oft entscheiden die ersten Stunden über den Fall: Ihre Aussage bei der Polizei oder der Staatsanwaltschaft lässt sich kaum rückgängig machen, deshalb sollten Sie anwaltlichen Beistand haben, bevor Sie sich äußern.
  2. Sie haben in jedem Verfahrensabschnitt das Recht auf einen Verteidiger (Art. 149 CMK) und das Recht, zum Tatvorwurf nicht auszusagen (Art. 147 CMK); über beide Rechte werden Sie vor der Vernehmung belehrt.
  3. Eine Einstellungsverfügung, ein Haftbefehl und eine Verurteilung können jeweils angefochten werden; für jede gelten kurze, strenge Fristen.
  4. Ausländische Staatsangehörige und nicht ansässige Gesellschaften können aufgrund einer Vollmacht umfassend vertreten werden, ohne bei jedem Schritt anwesend sein zu müssen.
  5. In Wirtschaftsstrafsachen entscheidet nicht das Auftreten im Gerichtssaal, sondern die frühe, gründliche Analyse der finanziellen Einzelheiten.
  6. Die richterliche Kontrolle (adli kontrol) ist eine echte Alternative zur Haft; ein gut begründeter Antrag kann dazu führen, dass Sie nicht in Untersuchungshaft kommen.

Ein Strafverfahren stellt die Freiheit einer Person und die Zukunft eines Unternehmens unmittelbar auf das Spiel. Wir vertreten Beschuldigte, Angeklagte, Anzeigeerstatter und Verletzte in allen Abschnitten eines türkischen Strafverfahrens und handeln für türkische wie für ausländische Mandanten. Ob Sie eine Vorladung erhalten haben, von einem Ermittlungsverfahren erfahren haben oder bereits angeklagt sind: Wer frühzeitig anwaltlichen Beistand hinzuzieht, stellt sicher, dass die Verfahrensrechte (auf einen Verteidiger, auf Schweigen und auf Anfechtung von Entscheidungen innerhalb der gesetzlichen Fristen) vom ersten Schritt an gewahrt sind.

Der rechtliche Rahmen

Das Strafrecht der Türkei beruht auf zwei zentralen Gesetzen:

  • Das türkische Strafgesetzbuch (TCK, Nr. 5237) bestimmt, welches Verhalten strafbar ist, und legt die anwendbaren Strafen und Maßregeln fest.
  • Die türkische Strafprozessordnung (CMK, Nr. 5271) (auf Englisch) regelt das Verfahren: wie Ermittlungen eingeleitet werden, wie Aussagen aufgenommen werden, wann Gewahrsam und Haft zulässig sind und wie ein Fall durch Hauptverfahren und Rechtsmittel läuft.

Wer versteht, wie beide Gesetze zusammenwirken, kann sich wirksam verteidigen und vermeidet Verfahrensfehler. Viele Ergebnisse werden nicht im Hauptverfahren, sondern schon im frühen Ermittlungsverfahren bestimmt, in dem die Fristen kurz sind und Rechte leicht aufgegeben werden. Neben diesen beiden Gesetzen haben bestimmte unternehmensbezogene Straftaten eigene Regeln: Bankdelikte, Steuerverstöße (auf Englisch), Zollermittlungen und Straftaten bei Verletzungen des geistigen Eigentums stehen jeweils in gesonderten Gesetzen, die sich auf den allgemeinen Rahmen legen.

Wie ein Strafverfahren abläuft

Für Mandanten durchläuft das Verfahren meist erkennbare Abschnitte, und zu wissen, was als Nächstes kommt, nimmt viel von der Angst:

  • Ermittlungsverfahren (soruşturma). Die Staatsanwaltschaft sammelt Beweise. Sie können zu einer Aussage vorgeladen oder in schwereren Fällen in kurzzeitigen Gewahrsam (gözaltı) genommen werden. In diesem Abschnitt wird die Richtung des ganzen Falls oft festgelegt.
  • Entscheidung über die Anklage. Die Staatsanwaltschaft erhebt entweder Anklage (iddianame) und gibt den Fall an das Gericht ab oder erlässt eine Einstellungsverfügung (KYOK), wenn die Beweise keine Anklage tragen.
  • Hauptverfahren (kovuşturma). Der Fall wird vor dem zuständigen Strafgericht verhandelt. Beweise werden erhoben, Zeugen gehört, und die Verteidigung wird vorgetragen.
  • Urteil und Rechtsmittel. Nach dem Urteil kann eine ungünstige Entscheidung vor das Regionalgericht (istinaf) und, soweit das Gesetz es zulässt, vor den Kassationshof (Yargıtay) gebracht werden, und zwar innerhalb gesetzlicher Fristen von 2 Wochen ab Zustellung des begründeten Urteils (siehe unseren Ratgeber zum Rechtsmittelverfahren nach der CMK, auf Englisch).

Jeder Übergang hat eigene Fristen und eigene Ansatzpunkte für die Verteidigung. Wer eine Frist versäumt, kann sich eine Tür verschließen, die sich nicht wieder öffnen lässt; deshalb kommt es so sehr auf eine Vertretung von früher Stelle an.

Warum frühe Vertretung wichtig ist

Die wichtigsten Entscheidungen in einem Strafverfahren fallen oft in den ersten Stunden. Sie haben das Recht auf einen Verteidiger, wenn Sie bei der Polizei (ifade) oder der Staatsanwaltschaft aussagen, und das Recht zu schweigen. Eine Aussage ohne Beratung lässt sich später nur schwer zurücknehmen, und in der Praxis ist eine unüberlegte erste Schilderung einer der häufigsten Gründe dafür, dass eine Verteidigung schwerer wird als nötig.

Der folgenschwerste Schritt in einem türkischen Strafverfahren ist oft eine Aussage ohne Anwalt. Was Sie in der ersten Stunde sagen, kann jahrelang in der Akte stehen; bis zum Eintreffen des Verteidigers keine Aussage zu machen, ist ein gesetzliches Recht.

Wir treten schon in diesem ersten Abschnitt ein, um:

  • Sie zu Aussagen bei der Polizei und der Staatsanwaltschaft zu begleiten und Ihr Recht zu schweigen zu wahren.
  • den Tatvorwurf und die Beweise verständlich zu erklären, auf Englisch oder Türkisch.
  • darauf zu achten, dass das amtliche Protokoll wiedergibt, was Sie tatsächlich gesagt haben, und nicht eine Annäherung.
  • bei Gewahrsam die Freilassung oder richterliche Kontrolle statt Haft zu beantragen.

Die drei Maßnahmen, die die Freiheit während eines Verfahrens beschränken, werden leicht verwechselt, doch die Unterschiede sind in der Praxis erheblich:

MaßnahmeWas sie istWer sie anordnet
Gewahrsam (gözaltı)Kurzzeitiger Polizeigewahrsam im Ermittlungsverfahren, mit strengen HöchstfristenEntscheidung der Staatsanwaltschaft (Art. 91 Abs. 1 CMK)
Untersuchungshaft (tutuklama)Haft vor einem rechtskräftigen Urteil, wenn die gesetzlichen Voraussetzungen vorliegenEin Richter oder das erkennende Gericht (Art. 101 Abs. 1 CMK)
Richterliche Kontrolle (adli kontrol)Auflagen wie Ausreiseverbot, Meldepflicht oder Kaution, die anstelle der Haft angeordnet werdenEin Richter oder das erkennende Gericht

Ein großer Teil der frühen Verteidigungsarbeit zielt darauf, einen Mandanten in dieser Tabelle nach unten zu bewegen (aus dem Gewahrsam in die Freiheit oder im ungünstigsten Fall aus der Haft in die richterliche Kontrolle), denn ein Angeklagter, der auf freiem Fuß bleibt, kann an der eigenen Verteidigung weit wirksamer mitwirken.

Was wir tun

Unsere Strafrechtspraxis deckt den gesamten Verlauf eines Falls vor den Schwurgerichten (Ağır Ceza Mahkemeleri), den Strafgerichten erster Instanz (Asliye Ceza Mahkemeleri) und den Strafrichterämtern (Sulh Ceza Hâkimlikleri) ab und arbeitet eng mit unserer Praxis für Handelsstreitigkeiten und Schiedsverfahren zusammen:

  • Strafanzeigen. Vorbereitung von Strafanzeigen samt Beweisanlagen für Mandanten, die als Anzeigeerstatter oder Verletzte auftreten.
  • Aussagen und Verteidigung. Begleitung bei Aussagen im Ermittlungs- und im Hauptverfahren und Tätigkeit als Verteidiger während des gesamten Hauptverfahrens.
  • Rechtsbehelfe und Rechtsmittel. Anfechtung von Einstellungsverfügungen, Angriff gegen Haftbefehle (tutuklama) und Vorbereitung von Rechtsmitteln zu den Regionalgerichten und zum Kassationshof.
  • Haftsachen. Antrag auf Freilassung, auf richterliche Kontrolle (adli kontrol) als Alternative zur Haft sowie Besuche bei Mandanten in Haft oder im Strafvollzug.
  • Interne Untersuchungen. Beratung von Unternehmen, die Hinweisen auf Fehlverhalten in der eigenen Organisation nachgehen, bevor die Sache die Behörden erreicht.
  • Berichterstattung zum Fall. Information der Mandanten über Entwicklungen und nächste Schritte in klarer Sprache, solange die Akte voranschreitet.

Was das für Sie bedeutet

Für eine Privatperson bedeutet das, dass von der ersten Aussage an jemand mit am Tisch sitzt, der verhindern kann, dass aus einem kleinen Problem ein großes wird. Für ein Unternehmen bedeutet es, auf einen Vorwurf gegen einen Mitarbeiter, ein Leitungsmitglied oder die Gesellschaft selbst reagieren zu können, ohne zu improvisieren: mit einer Verteidigungsstrategie, einer internen Sachverhaltsaufklärung und einer Kommunikationslinie, die in dieselbe Richtung weisen.


Wirtschaftsstrafrecht

Ein wesentlicher Teil unserer Arbeit betrifft Finanz- und Unternehmensdelikte, bei denen der Sachverhalt technisch ist und das Risiko für Einzelne und Unternehmen hoch. Dazu gehören:

  • Betrug und betrügerischer Bankrott;
  • Untreue, auch im Bankkontext;
  • Straftaten nach dem Kapitalmarktrecht;
  • Absprachen bei Ausschreibungen und Bestechung;
  • Geldwäsche und steuerbezogene Straftaten (auf Englisch).

In Wirtschaftsstrafsachen kommt es selten auf Rhetorik an. Entscheidend ist, früh und gründlich in die Zahlen einzusteigen; deshalb wird sachverständige Unterstützung von Anfang an in Betracht gezogen und nicht erst am Vorabend der Hauptverhandlung.

Diese Fälle werden im Detail entschieden. Wo die Akte es erfordert, holen wir ein unabhängiges Sachverständigengutachten ein, um die Beweise zu prüfen, die Methodik hinter den Zahlen der Anklage anzugreifen und eine Verteidigung aufzubauen, die einer genauen Prüfung standhält. Weil die Urkundenlage meist sehr umfangreich ist, legt eine disziplinierte frühe Analyse oft den schwachen Punkt frei, der die ganze Akte neu ordnet.

Für Unternehmen beginnt das Risiko oft lange vor der Anklage: Ein Hinweis eines Whistleblowers, eine Steuerprüfung oder die Anzeige eines Vertragspartners kann sich unbemerkt zu einem Strafverfahren entwickeln. Dieses erste Signal ernst zu nehmen (Unterlagen zu sichern, die richtigen Personen unter Vertraulichkeit zu befragen und früh zu entscheiden, ob und wie man sich gegenüber den Behörden verhält), unterscheidet in der Regel einen begrenzten Vorfall von einem mehrjährigen Verfahren.

Zusammenarbeit mit uns

Wir handeln für Mandanten in der Türkei und im Ausland. Aufgrund einer Vollmacht können wir die Ermittlungsakte einsehen, Eingaben und Rechtsbehelfe einreichen und in Ihrem Namen vor Staatsanwaltschaften und Gerichten auftreten; die Entfernung ist daher selten ein Hindernis. Jede Angelegenheit wird streng vertraulich behandelt, mit klarer Kommunikation auf Englisch oder Türkisch in jedem Abschnitt und ohne Juristensprache, die Sie über Ihre eigene Lage im Unklaren lässt.

Wenn gegen Sie oder Ihr Unternehmen in der Türkei ein Ermittlungsverfahren, eine Vorladung oder eine Anklage vorliegt, nehmen Sie für ein vertrauliches Beratungsgespräch Kontakt mit uns auf, möglichst bevor Sie eine Aussage machen.


Verwandte Rechtsgebiete und Ratgeber

Zahlen im Überblick

2 Wochen
für den Einspruch gegen eine Einstellungsverfügung (bei Haftbefehlen ebenfalls 2 Wochen)
2 Gesetze
TCK Nr. 5237 und CMK Nr. 5271 regeln die meisten Fälle
Erste Stunden
wenn die Richtung eines Falls oft festgelegt wird
3 Gerichte
Schwurgericht, Strafgericht erster Instanz und Strafrichteramt

Wie wir Ihren Fall verteidigen

  1. Erste Prüfung

    Wir werten die Vorladung, den Haftbefehl oder das Ermittlungsverfahren aus, sichern eine Vollmacht und prüfen die Ermittlungsakte, soweit das Gesetz es erlaubt, bevor Sie eine Aussage machen.

  2. Aussage und Gewahrsam

    Wir begleiten Ihre Aussage bei der Polizei oder der Staatsanwaltschaft, wahren Ihr Recht zu schweigen und setzen uns für Freilassung oder richterliche Kontrolle statt Haft ein.

  3. Verteidigung im Ermittlungsverfahren

    Wir reichen Eingaben und Rechtsbehelfe ein, prüfen die Beweise und streben eine Einstellungsverfügung an, wo die Akte dies hergibt.

  4. Hauptverfahren

    Wir vertreten die Verteidigung vor dem zuständigen Strafgericht, befragen Zeugen und stellen die Beweise der Anklage Punkt für Punkt in Frage.

  5. Berufung

    Fällt das Urteil ungünstig aus, bringen wir den Fall vor das Regionalgericht (istinaf) und, soweit zulässig, vor den Kassationshof.

Häufig gestellte Fragen

Welche Gesetze regeln Strafverfahren in der Türkei?

Zwei Gesetze tragen den größten Teil. Das türkische Strafgesetzbuch (TCK, Nr. 5237) bestimmt die Straftaten und legt Strafen und Maßregeln fest, während die türkische Strafprozessordnung (CMK, Nr. 5271) regelt, wie Ermittlungsverfahren und Hauptverfahren geführt werden, von Gewahrsam und Vernehmung bis zu Urteil und Rechtsmittel. Einzelne Bereiche wie Kapitalmarkt, Bankwesen, Steuern und Zoll enthalten zusätzlich eigene Strafvorschriften.

Ich wurde zu einer Aussage vorgeladen. Brauche ich einen Anwalt an meiner Seite?

Ja. Sie haben bei der Aussage vor der Polizei oder der Staatsanwaltschaft das Recht auf einen Verteidiger, und was Sie in diesem ersten Abschnitt sagen, prägt oft den gesamten Fall. Wir begleiten Sie bei der Aussage, beraten zu Ihrem Recht zu schweigen und achten darauf, dass das Protokoll genau wiedergibt, was Sie gesagt haben. Das Gesetz verlangt, dass Sie vor der Vernehmung darüber belehrt werden, dass Sie das gesetzliche Recht haben, zum Tatvorwurf nicht auszusagen (Art. 147 Abs. 1 lit. e CMK); die Anwesenheit eines Verteidigers bei der Aussage darf nicht verhindert oder beschränkt werden (Art. 149 Abs. 3 CMK).

Können Sie helfen, wenn ich im Ausland bin, in der Türkei aber ein Ermittlungsverfahren gegen mich läuft?

Ja. Wir vertreten ausländische Staatsangehörige und nicht ansässige Gesellschaften. Aufgrund einer Vollmacht können wir die Ermittlungsakte einsehen, Eingaben einreichen, Rechtsbehelfe einlegen und Sie vor der Staatsanwaltschaft und den Gerichten vertreten, ohne dass Sie bei jedem Schritt anwesend sein müssen. Wo das Gesetz Ihr persönliches Erscheinen verlangt, bereiten wir Sie vorab vor und stimmen den Zeitpunkt ab, damit Sie nichts unvorbereitet trifft.

Was lässt sich tun, wenn die Staatsanwaltschaft das Verfahren einstellt oder ein Gericht Haft anordnet?

Beides kann angefochten werden. Gegen eine Einstellungsverfügung (kovuşturmaya yer olmadığına dair karar) kann die durch die Straftat geschädigte Person innerhalb von zwei Wochen nach Zustellung Einspruch beim Strafrichteramt (Sulh Ceza Hâkimliği) am Sitz des Schwurgerichts einlegen, in dessen Bezirk die Staatsanwältin oder der Staatsanwalt tätig ist, der die Verfügung erlassen hat (Art. 173 Abs. 1 CMK); gegen einen Haftbefehl (tutuklama) kann innerhalb von zwei Wochen nach Kenntnis davon Beschwerde eingelegt werden (Art. 268 Abs. 1 CMK). Wir bereiten den Rechtsbehelf vor und beantragen gegebenenfalls die Freilassung unter richterlicher Kontrolle (adli kontrol) als milderes Mittel gegenüber der Haft.

Was ist der Unterschied zwischen Gewahrsam, Untersuchungshaft und richterlicher Kontrolle?

Gewahrsam (gözaltı) ist der kurzzeitige Polizeigewahrsam während des Ermittlungsverfahrens, der strengen Höchstfristen unterliegt. Untersuchungshaft (tutuklama) ist die Haft vor einem rechtskräftigen Urteil; sie wird während des Ermittlungsverfahrens vom Strafrichteramt, im Hauptverfahren vom erkennenden Gericht angeordnet, wenn die gesetzlichen Voraussetzungen vorliegen (Art. 100-101 CMK). Richterliche Kontrolle (adli kontrol) ist ein Bündel von Auflagen, etwa ein Ausreiseverbot, eine Meldepflicht an bestimmten Orten oder eine Kaution (Art. 109 Abs. 3 CMK), die anstelle der Haft angeordnet werden, sodass Sie während des Verfahrens auf freiem Fuß bleiben. Ein großer Teil der frühen Verteidigungsarbeit zielt darauf, richterliche Kontrolle statt Haft zu erreichen.

Bearbeiten Sie Wirtschaftsstrafsachen?

Ja. Zum Tätigkeitsfeld gehören Betrug, Untreue, Straftaten nach dem Kapitalmarktrecht, Vorwürfe im Zusammenhang mit Banken und Ausschreibungen, Steuerstraftaten und Geldwäsche. Diese Verfahren hängen an finanziellen Einzelheiten und Urkundenbeweisen; wo die Akte es erfordert, holen wir ein unabhängiges Sachverständigengutachten ein, um die Zahlen der Anklage zu prüfen und eine Verteidigung aufzubauen, die einer genauen Prüfung standhält.

Wie lange dauert ein Strafverfahren in der Türkei, und kann ich eine Verurteilung anfechten?

Die Dauer schwankt stark je nach Straftat, Geschäftsanfall des Gerichts und Umfang der Beweismittel: Ein Ermittlungsverfahren kann nach Monaten enden, ein komplexes Hauptverfahren Jahre dauern. Eine Verurteilung ist nicht das Ende: Sie können Berufung zum Regionalgericht (istinaf) und in geeigneten Fällen Revision zum Kassationshof (Yargıtay) einlegen. Jeder Rechtsbehelf muss innerhalb von zwei Wochen nach Zustellung des begründeten Urteils eingelegt werden (Art. 273 Abs. 1 und Art. 291 Abs. 1 CMK).

Diese Seite dient der allgemeinen Information und ist keine Rechtsberatung. Für eine Beratung zu Ihrer konkreten Situation wenden Sie sich an einen Anwalt.

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