Av. Onur Çalışıcı spricht am Kopfende des Tisches im Besprechungsraum von Lex Lata, vier weitere Personen sitzen am Tisch Der leere Besprechungsraum von Lex Lata: ein langer Tisch mit Stühlen, eine Landkarte an der Wand und ein Bildschirm mit dem Lex-Lata-Logo

Av. Onur Çalışıcıİstanbul Barosu (Rechtsanwaltskammer Istanbul), Registernr. 83426

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İstanbul Barosu (Rechtsanwaltskammer Istanbul), Registernr. 83426. Mit ausländischen Mandanten korrespondieren wir auf Englisch und erläutern, was jedes türkische Dokument besagt.

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Was ausländische Mandanten uns am häufigsten fragen

Kann eine ausländische Person oder ein ausländisches Unternehmen 100 % einer türkischen Gesellschaft halten?

Ja. Nach dem Gesetz Nr. 4875 über ausländische Direktinvestitionen werden ausländische Investoren türkischen Investoren gleichgestellt und können in den meisten Branchen 100 % einer türkischen Gesellschaft halten, ohne einheimischen Partner. Für eine begrenzte Zahl regulierter Branchen (Banken, Versicherungen, Energie, Medien und Luftfahrt) gelten Lizenz- oder Beteiligungsvoraussetzungen.

Wie viel Kapital brauche ich, um in der Türkei eine Gesellschaft zu gründen?

Seit dem 1. Januar 2024 beträgt das Mindestkapital 250.000 TL für eine Aktiengesellschaft (A.Ş.) und 50.000 TL für eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung (Ltd.) (Art. 332 und 580 des türkischen Handelsgesetzbuchs (TTK, Nr. 6102), in der durch Beschluss des Staatspräsidenten Nr. 7887 angehobenen Höhe). Bei einer Aktiengesellschaft sind mindestens 25 % des Nennwerts der in bar gezeichneten Aktien vor der Eintragung einzuzahlen, der Rest innerhalb von 24 Monaten nach der Eintragung (Art. 344 TTK).

Alle häufigen Fragen (Englisch)
Werkzeug Ist eine Forderung in der Türkei verjährt? Drei Fragen dazu, worauf die Forderung beruht, wann sie fällig wurde und was seitdem geschehen ist. Das Ergebnis zeigt die Verjährungsfrist, das sich daraus ergebende Datum und den Vollstreckungsweg. Prüfen

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