Av. Onur Çalışıcıİstanbul Barosu (Rechtsanwaltskammer Istanbul), Registernr. 83426
Lex Lata Consulting & Law
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5,0 · 14 Google-RezensionenWir führen Straf-, Zivil- und Verwaltungsverfahren. Für Unternehmen sind wir außerdem im Gesellschafts- und Handelsrecht sowie beim Einzug von Handelsforderungen tätig. Gespräche und Schriftverkehr auf Englisch oder Türkisch.
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Beratung anfragen Per WhatsApp schreiben (öffnet in einem neuen Tab) oder eine Nachricht sendenAv. Onur Çalışıcı, İstanbul Barosu (Rechtsanwaltskammer Istanbul) Registernr. 83426 SNS Plaza, Kağıthane, Istanbul Englisch und Türkisch
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Über uns
Lex lata ist lateinisch für das geltende Recht. Vom ersten Gespräch an bearbeitet ein Anwalt Ihre Angelegenheit persönlich.
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Alltägliche Rechtsfragen bei Beyaz TV
Beiträge aus den Nachrichten von Beyaz TV, in denen Av. Onur Çalışıcı alltägliche Rechtsfragen kommentiert. Die Sendungen sind auf Türkisch.
Rechtsgebiete
Hauptarbeitsgebiete
Straf-, Zivil- und Verwaltungsverfahren sowie zwei Bereiche für Unternehmen: Gesellschafts- und Handelsrecht und Forderungseinzug. Jede Seite erläutert das Verfahren und verweist auf die zugehörigen Ratgeber.
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Schreiben Sie uns, was geschehen ist und welche Unterlagen Sie haben. Wir lesen Ihre Nachricht und melden uns bei Ihnen. Sie können auf Englisch oder Türkisch schreiben.
Der Anwalt
Av. Onur Çalışıcı
İstanbul Barosu (Rechtsanwaltskammer Istanbul), Registernr. 83426. Mit ausländischen Mandanten korrespondieren wir auf Englisch und erläutern, was jedes türkische Dokument besagt.
Über unsWas ausländische Mandanten uns am häufigsten fragen
Kann eine ausländische Person oder ein ausländisches Unternehmen 100 % einer türkischen Gesellschaft halten?
Ja. Nach dem Gesetz Nr. 4875 über ausländische Direktinvestitionen werden ausländische Investoren türkischen Investoren gleichgestellt und können in den meisten Branchen 100 % einer türkischen Gesellschaft halten, ohne einheimischen Partner. Für eine begrenzte Zahl regulierter Branchen (Banken, Versicherungen, Energie, Medien und Luftfahrt) gelten Lizenz- oder Beteiligungsvoraussetzungen.
Wie viel Kapital brauche ich, um in der Türkei eine Gesellschaft zu gründen?
Seit dem 1. Januar 2024 beträgt das Mindestkapital 250.000 TL für eine Aktiengesellschaft (A.Ş.) und 50.000 TL für eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung (Ltd.) (Art. 332 und 580 des türkischen Handelsgesetzbuchs (TTK, Nr. 6102), in der durch Beschluss des Staatspräsidenten Nr. 7887 angehobenen Höhe). Bei einer Aktiengesellschaft sind mindestens 25 % des Nennwerts der in bar gezeichneten Aktien vor der Eintragung einzuzahlen, der Rest innerhalb von 24 Monaten nach der Eintragung (Art. 344 TTK).




